incapacitas assumendi obligationes; defectus discretionis iudicii, Rota Romana, 16.7.1991

Heirat am 24.06.1978, Scheidung am 21.03.1980. Beide Partner heiraten zivil wieder. Der Mann erhebt Klage wegen beider capita seitens der Frau und erhält in erster Instanz ein negatives, auf seine Berufung vom zweitinstanzlichen Gericht ein in beiden Punkten positives Urteil. Die RR urteilt in dritt...

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Main Author: Ragni, Igino (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Serra 1992
In: Il diritto ecclesiastico
Year: 1992, Volume: 103, Issue: 2, Pages: 243-255
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction
B Psyche
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
Description
Summary:Heirat am 24.06.1978, Scheidung am 21.03.1980. Beide Partner heiraten zivil wieder. Der Mann erhebt Klage wegen beider capita seitens der Frau und erhält in erster Instanz ein negatives, auf seine Berufung vom zweitinstanzlichen Gericht ein in beiden Punkten positives Urteil. Die RR urteilt in dritter Instanz positiv, aber nur im Klagepunkt psychische Eheführungsunfähigkeit (c. 1095 n. 3) und verbietet der Frau eine kanonische Eheschließung. Aus der Urteilsbegründung: Die incapacitas obligationes assumendi muss begründet sein in einer causa naturae psychicae. Dazu muss sicher die schwere affektive Unreife zählen, da diese ein interpersonales Verhältnis unerträglich macht und das Übernehmen der ehelichen Pflichten verunmöglicht. Diese Unfähigkeit muss darüber hinaus vom Moment der Heirat an existent und dauerhaft sein. Den Beweis dieser Dauerhaftigkeit kann man als erwiesen erachten, wenn das Subjekt, da es eine neue Ehe zu schließen versucht, nicht fähig ist, auch diese neue Verbindung zu führen
ISSN:0391-2191
Contains:Enthalten in: Il diritto ecclesiastico