incapacitas assumendi obligationes; defectus discretionis iudicii, Rota Romana, 18.03.1987

Für beide Partner werden die genannten Klagegründe geprüft und negativ entschieden. Der Rechtsteil bietet eine kurze Darstellung der theoretischen Überlegungen zu den Klagegründen. Der Mann war Mitglied einer Kongregation mit ewigen Gelübden, die gelöst wurden. Die Ordensoberen bescheinigen ihm eine...

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主要作者: De Lanversin, Bernard (Author)
格式: Print Article
語言:Latin
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出版: Serra 1989
In: Ius ecclesiae
Year: 1989, 卷: 1, Pages: 216-229
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Eheführungsunfähigkeit
B 結婚
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B 心靈
B 婚姻
B defectus discretionis iudicii
B 司法判決
B Eheschließungsunfähigkeit
實物特徵
總結:Für beide Partner werden die genannten Klagegründe geprüft und negativ entschieden. Der Rechtsteil bietet eine kurze Darstellung der theoretischen Überlegungen zu den Klagegründen. Der Mann war Mitglied einer Kongregation mit ewigen Gelübden, die gelöst wurden. Die Ordensoberen bescheinigen ihm eine gewisse Unreife, die jedoch die Leistung eines gültigen Ehekonsenses nicht ausgeschlossen hat. Der behauptete defectus discretionis iudicii bei der Frau ist aus Zeugen- und Sachverständigenaussagen ebenfalls nicht beweisbar
ISSN:1120-6462
Contains:Enthalten in: Ius ecclesiae