Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen
Kläger muslimsichen Glaubens weigerte sich aus Glaubensgründen als im Kaufhaus Angestellter in der Getränkeabteilung alkoholische Getränke einzuräumen. Versetzung in andere Verkaufsbereiche wegen mangelnder Fachkenntnisse bzw. bereits zuvor zu häufig aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit ausgeschieden. B...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Beck
2011
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In: |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht <München>
Year: 2011, Volume: 19, Pages: 1087-1092 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Employee resignation B Law B Labor law B Labor courts B Faith B Job protection |
Summary: | Kläger muslimsichen Glaubens weigerte sich aus Glaubensgründen als im Kaufhaus Angestellter in der Getränkeabteilung alkoholische Getränke einzuräumen. Versetzung in andere Verkaufsbereiche wegen mangelnder Fachkenntnisse bzw. bereits zuvor zu häufig aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit ausgeschieden. Beklagter kündigte daraufhin fristlos. Der Senat kann mangels ausreichender Tatsachenfeststellungen nicht abschließend entscheiden, ob die ordentliche Kündigung vom 5. 3. 2008 sozial gerechtfertigt ist |
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ISSN: | 0943-7525 |
Contains: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht |