Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

Kläger muslimsichen Glaubens weigerte sich aus Glaubensgründen als im Kaufhaus Angestellter in der Getränkeabteilung alkoholische Getränke einzuräumen. Versetzung in andere Verkaufsbereiche wegen mangelnder Fachkenntnisse bzw. bereits zuvor zu häufig aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit ausgeschieden. B...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2011
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht <München>
Year: 2011, Volume: 19, Pages: 1087-1092
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Law
B Labor law
B Labor courts
B Faith
B Job protection
Description
Summary:Kläger muslimsichen Glaubens weigerte sich aus Glaubensgründen als im Kaufhaus Angestellter in der Getränkeabteilung alkoholische Getränke einzuräumen. Versetzung in andere Verkaufsbereiche wegen mangelnder Fachkenntnisse bzw. bereits zuvor zu häufig aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit ausgeschieden. Beklagter kündigte daraufhin fristlos. Der Senat kann mangels ausreichender Tatsachenfeststellungen nicht abschließend entscheiden, ob die ordentliche Kündigung vom 5. 3. 2008 sozial gerechtfertigt ist
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht