Kirchliches Dienstverhältnis eines Psychologen, Kündigung wegen Ehebruchs mit Patientin, Urteil vom 13.11.1998 - 11 SA 25/98

Leitsatz: Der kirchliche Arbeitgeber (hier: evangelischer Kirchenkreis) darf eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen, wenn ein von ihm in der Erziehungs- und Eheberatung beschäftigter Diplom-Psychologe sich auf sexuelle Beziehungen mit einer verheirateten Patientin einlässt, die seine Beratung w...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Landesarbeitsgericht, Köln (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2002
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2002, Volume: 36, Pages: 516-518
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Labor law
B Ecclesiastical service law
B Church service
B Job protection
Description
Summary:Leitsatz: Der kirchliche Arbeitgeber (hier: evangelischer Kirchenkreis) darf eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen, wenn ein von ihm in der Erziehungs- und Eheberatung beschäftigter Diplom-Psychologe sich auf sexuelle Beziehungen mit einer verheirateten Patientin einlässt, die seine Beratung wegen ihrer Eheprobleme vor dem Hintergrund traumatischer Kindheitserlebnisse aufgesucht hat - und zwar auch dann, wenn die Initiative allein bei der Patientin lag und er zunächst nachhaltigen Widerstand geleistet hat; in diesem Fall ist ein mit der Drohung fristloser Entlassung herbeigeführter Aufhebungsvertrag nicht wegen widerrechtlicher Drohung anfechtbar
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946