Kündigung wegen Glaubenskonflikts. Urteil vom 24.02.2011 (2 AZR 636/09)

Leitsatz: Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers auf einen ihr entgegenstehenden, ernsthaften inneren Glaubenskonflikt, kann das Beharren des Arbeitgebers auf Vertragserfüllung ermessens-fehlerhaft iSv § 106 Satz 1 GewO iVm Art. 4 Abs. 1 GG sein. In diesem Fal...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2015
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2015, Volume: 57, Pages: 140-153
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Law
B Islam
B Labor law
B Job protection
B Labor contract
Description
Summary:Leitsatz: Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers auf einen ihr entgegenstehenden, ernsthaften inneren Glaubenskonflikt, kann das Beharren des Arbeitgebers auf Vertragserfüllung ermessens-fehlerhaft iSv § 106 Satz 1 GewO iVm Art. 4 Abs. 1 GG sein. In diesem Fall stellt zwar die Weigerung des Arbeitnehmers, der Weisung nachzukommen, keine vorwerfbare Pflichtverletzung dar, kann aber geeignet sein, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers zu rechtfertigen, wenn es dem Arbeitgeber nicht ohne größere Schwierigkeiten möglich ist, den Arbeitnehmer anderweit sinnvoll einzusetzen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946