Kirchliches Dienstverhältnis eines Psychologen, Kündigung wegen Ehebruchs mit Patientin, Urteil vom 13.11.1998 - 11 SA 25/98

Leitsatz: Der kirchliche Arbeitgeber (hier: evangelischer Kirchenkreis) darf eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen, wenn ein von ihm in der Erziehungs- und Eheberatung beschäftigter Diplom-Psychologe sich auf sexuelle Beziehungen mit einer verheirateten Patientin einlässt, die seine Beratung w...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen, Landesarbeitsgericht, Köln (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2002
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2002, Band: 36, Seiten: 516-518
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchliches Dienstrecht
B Kündigung
B Arbeitsrecht
B Kündigungsschutz
B Rechtsprechung
B Kirchlicher Dienst
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Der kirchliche Arbeitgeber (hier: evangelischer Kirchenkreis) darf eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen, wenn ein von ihm in der Erziehungs- und Eheberatung beschäftigter Diplom-Psychologe sich auf sexuelle Beziehungen mit einer verheirateten Patientin einlässt, die seine Beratung wegen ihrer Eheprobleme vor dem Hintergrund traumatischer Kindheitserlebnisse aufgesucht hat - und zwar auch dann, wenn die Initiative allein bei der Patientin lag und er zunächst nachhaltigen Widerstand geleistet hat; in diesem Fall ist ein mit der Drohung fristloser Entlassung herbeigeführter Aufhebungsvertrag nicht wegen widerrechtlicher Drohung anfechtbar
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946