Kirchliches Dienstverhältnis eines Psychologen, Kündigung wegen Ehebruchs mit Patientin, Urteil vom 13.11.1998 - 11 SA 25/98
Leitsatz: Der kirchliche Arbeitgeber (hier: evangelischer Kirchenkreis) darf eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen, wenn ein von ihm in der Erziehungs- und Eheberatung beschäftigter Diplom-Psychologe sich auf sexuelle Beziehungen mit einer verheirateten Patientin einlässt, die seine Beratung w...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
de Gruyter
2002
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2002, Band: 36, Seiten: 516-518 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Kirchliches Dienstrecht
B Kündigung B Arbeitsrecht B Kündigungsschutz B Rechtsprechung B Kirchlicher Dienst |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Der kirchliche Arbeitgeber (hier: evangelischer Kirchenkreis) darf eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen, wenn ein von ihm in der Erziehungs- und Eheberatung beschäftigter Diplom-Psychologe sich auf sexuelle Beziehungen mit einer verheirateten Patientin einlässt, die seine Beratung wegen ihrer Eheprobleme vor dem Hintergrund traumatischer Kindheitserlebnisse aufgesucht hat - und zwar auch dann, wenn die Initiative allein bei der Patientin lag und er zunächst nachhaltigen Widerstand geleistet hat; in diesem Fall ist ein mit der Drohung fristloser Entlassung herbeigeführter Aufhebungsvertrag nicht wegen widerrechtlicher Drohung anfechtbar |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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