Kirchliches Dienstverhältnis eines Psychologen, Kündigung wegen Ehebruchs mit Patientin, Urteil vom 13.11.1998 - 11 SA 25/98

Leitsatz: Der kirchliche Arbeitgeber (hier: evangelischer Kirchenkreis) darf eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen, wenn ein von ihm in der Erziehungs- und Eheberatung beschäftigter Diplom-Psychologe sich auf sexuelle Beziehungen mit einer verheirateten Patientin einlässt, die seine Beratung w...

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Autor Corporativo: Nordrhein-Westfalen, Landesarbeitsgericht, Köln (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
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Publicado em: ˜deœ Gruyter 2002
Em: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Ano: 2002, Volume: 36, Páginas: 516-518
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Proteção contra a demissão
B Demissão
B Jurisprudência
B Funcionalismo eclesiástico
B Direito do funcionalismo eclesiástico
B Direito Trabalhista
Descrição
Resumo:Leitsatz: Der kirchliche Arbeitgeber (hier: evangelischer Kirchenkreis) darf eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen, wenn ein von ihm in der Erziehungs- und Eheberatung beschäftigter Diplom-Psychologe sich auf sexuelle Beziehungen mit einer verheirateten Patientin einlässt, die seine Beratung wegen ihrer Eheprobleme vor dem Hintergrund traumatischer Kindheitserlebnisse aufgesucht hat - und zwar auch dann, wenn die Initiative allein bei der Patientin lag und er zunächst nachhaltigen Widerstand geleistet hat; in diesem Fall ist ein mit der Drohung fristloser Entlassung herbeigeführter Aufhebungsvertrag nicht wegen widerrechtlicher Drohung anfechtbar
ISSN:0340-8760
Obras secundárias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946